Versteigerungsbedingungen für den Einlieferer
Vom Erlös nehmen wir 25% Provision + die Mehrwertsteuer aus der Provision.
Der Transport der zu versteigernden Ware geht auf Ihre Lasten, wobei Sie das entweder selbst organisieren oder wir Ihnen einen kompetenten Transporteur aus langjähriger Zusammenarbeit empfehlen könnten.
Versteigerungsbedingungen für den Einsteigerer
Zuschlagpreis ist Endpreis
Es fallen also keinerlei weitere Gebühren oder Prozente an!
Nach dem Zuschlag hat der Käufer sofort und bar zu bezahlen. Eine Scheck- oder Kartenzahlung ist in unserem Versteigerungshaus nicht möglich! Nach der Zahlung erhält der Kunde einen Zettel/Bon mit der Nummer für die ersteigerte Ware und kann diese dann nach der Auktion oder an den darauf folgenden Tagen während unserer Geschäftszeiten abholen.